Dass säumige Väter immer wieder den Kindesunterhalt verweigern, das ist inzwischen nichts besonderes mehr. Viele barunterhaltspflichtige Väter sehen staatliche Transferleistungen, wie das Arbeitslosengeld II inzwischen anscheinend als staatliche Flatrate für Unterhaltsschuldner. Eine alleinerziehende Mutter sah das jedoch anders und verklagte den säumigen Vater jetzt auf Kindesunterhalt für die drei gemeinsamen Kinder. (weiterlesen…)
Schlechte Zeiten für barunterhaltspflichtige Elternteile, die keinen Kindesunterhalt zahlen und in Frankfurt wohnen. Glich der Unterhaltsvorschuss in den letzten Jahren noch einer Flatrate für Unterhaltsschuldner, so wurde jetzt hart durchgegriffen.
Der Stadt Frankfurt gelang es die Rückholquote von Unterhaltsvorschüssen bei nicht zahlungswilligen Vätern und Müttern erneut um ein Viertel gegenüber dem Vorjahr zu steigern. (weiterlesen…)
Viele Alleinerziehende haben sich über eine deutliche Erhöhung des Kindesunterhaltes gefreut, die eine Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle zum Jahresanfang prophezeite. Inzwischen kehrt aber oft Ernüchterung ein, denn unterhaltspflichtige Eltern der unteren Einkommensgruppen können die festgelegten Beträge für den Kindesunterhalt oft garnicht zahlen. In der Krise wird der Staat immer stärker in Anspruch genommen, wenn barunterhaltspflichtige Eltern den Kindesunterhalt nicht mehr an den alleinerziehenden Elternteil zahlen können. (weiterlesen…)
Kategorie: Suchanfragen in dieser Woche
Gute Nachrichten für Alleinerziehende, denn ab Januar erhalten sie mehr Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle, die den Kindesunterhalt regelt, wird ab Januar angepasst. Die bisherigen Sätze steigen um zehn bis 13 Prozent. (weiterlesen…)
Getrennt lebende Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Alleinerziehende kommen der Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung nach, der Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig lebt ist dagegen barunterhaltspflichtig. Einer repräsentativen Umfrage des Allensbach Institut zufolge bekommt jedoch nur die Hälfte der Alleinerziehenden ihren Unterhalt oder den Kindesunterhalt regelmäßig. Es scheint, dass die Verletzung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber den eigenen Kindern in Deutschland fast gesellschaftsfähig geworden ist. Dabei ist die Verletzung der Unterhaltspflicht ein Vergehen, das mit einer Geldbuße oder einer bis zu dreijährigen Haftstrafe geahndet wird. (weiterlesen…)
Besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt, so unterliegt der Unterhaltsschuldner nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Diese kann sogar so weit gehen, dass berufsbedingte Fahrtkosten durch Umzug in die Nähe der Arbeitsstelle gesenkt werden müssen, um der Unterhaltsverpflichtung nach zu kommen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Urteil vom 12.8.2009 (Az.: 2 UF 205/08). (weiterlesen…)
Leben Eltern in Trennung, so sind bei gemeinsamen Kindern Streitigkeiten beinahe vorprogramiert. Oft geht es um das Thema Unterhalt, ein weiterer Streitpunkt ist das Umgangsrecht. Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht und steht dem nicht betreuenden Elternteil zu, selbst wenn Unterhaltsschulden bestehen. (weiterlesen…)
Alleinerziehende Mütter dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater für die Erstausstattung eines Babys pauschal 1000 Euro in Rechnung stellen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem aktuellen Urteil. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Baby Erstausstattung um einen «Sonderbedarf» des Kindes, der nicht mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen abgedeckt wird (Aktenzeichen: 11 UF 24/09). (weiterlesen…)
Zahlt der barunterhaltspflichtige Expartner einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern nicht den der Unterhaltsvereinbarung entsprechenden Betrag (hier in Höhe von 380 €), sondern rechnet er einen Rückzahlungsanspruch eines Darlehens gegen seine Ex dagegen, so darf beim Bezug von Hartz IV (ALG II) die Agentur für Arbeit nicht den vollen Unterhaltanspruch anrechnen, sondern lediglich die tatsächlich gezahlte Summe abziehen. (weiterlesen…)
Das neue Unterhaltsrecht, das seit dem 1. Januar gilt, sollte für mehr Gerechtigkeit sorgen und die Expartner zu mehr Eigenverantwortung verpflichten. Vor allem aber sollte die Unterhaltsreform dem Kindeswohl dienen, weil Unterhaltsansprüche von Kindern jetzt Vorrang haben .Das Gegenteil ist jetzt aber jetzt der Fall. Kasse macht vor allem der Staat, weil Kindesunterhalt im Gegensatz zu Ehegattenunterhalt steuerlich nicht absetzbar ist. Die Leidtragenden der Reform sind die Kinder. (weiterlesen…)