Alleinerziehend


31. Mai 2009

Kein Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende: Einspruch kann lohnen

Kategorie: Alleinerziehend – – 12:46

Bei einer Ablehnung des Entlastungsfreibetrages kann es sich für Alleinerziehende lohnen, Einspruch zu erheben. Den Entlastungsfreibetrag in Höhe von 1308 Euro bekommen Alleinerziehende dann, wenn mindestens ein Kind im Haushalt gemeldet ist, für das Kindergeldanspruch besteht. Außerdem darf keine andere erwachsene Person im Haushalt gemeldet sein. Denn sonst werde unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis davon ausgegangen, dass die andere Person mit zum Lebensunterhalt beitragen kann. Ob und in welcher Höhe das tatsächlich geschieht, spielt keine Rolle.

Nach Angaben des NVL ist zur Frage der Gewährung des Entlastungsfreibetrages eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Verband empfiehlt daher, bei der Ablehnung des Entlastungsfreibetrages wegen der Haushaltszugehörigkeit einer weiteren erwachsenen Person Einspruch einzulegen und die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

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