Nachdem eine Studie der Uni Kiel vor Kurzem vorrechnet, dass sich für Alleinerziehende Arbeit kaum lohnt, präsentiert der Paritätische Gesamtverband jetzt eine Untersuchung, die das Gegenteil belegt. Neuer Zündstoff also für die aktuelle Debatte um die Höhe der Hartz IV Sätze.
Wer einen Vollzeitjob hat, geht am Ende des Monats mit deutlich mehr Geld in der Tasche nach Hause als Arbeitslose, die von Hartz IV leben. Das gilt auch für die meisten Alleinerziehenden. Der Unterschied beträgt 260 bis 900 EUR im Monat, belegte der Paritätische Gesamtverband gestern mit umfangreichen Modellrechnungen. Sein Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider klagte bei ihrer Vorstellung in Berlin, mit falschen, weil unvollständigen Berechnungen solle Klima und Politik gemacht werden.
Insbesondere zwei Leistungen verhindern, dass Geringverdiener auf Hartz IV angewiesen sind: Wohngeld und Kinderzuschlag. Auf sie haben viele Anspruch. Sie wurden aber bei spektakulären Beispielrechnungen nicht berücksichtigt, die Zeitungen mit Bezug etwa auf den Steuerzahlerbund veröffentlichten. Auch “Aufstocker”, die zum Niedriglohn zusätzlich einen Teil des Arbeitslosengelds II (Alg II) erhalten, haben immer deutlich mehr als Haushalte, die ausschließlich auf Hartz IV angewiesen sind.
Unter die Lupe genommen hat der Paritätische einfache Anlerntätigkeiten in Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie, private Wachdienste, Zeitarbeit und Callcenter, und das für eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die Bruttostundenlöhne schwanken zwischen 5,95 EUR für Wachleute in Ostdeutschland und 14,07 EUR für das produzierende Gewerbe im Westen.
Bei Alleinlebenden beträgt der Lohnabstand in der Regel 300 bis 900 EUR im Monat. Ein alleinstehender Hilfsarbeiter im Gartenbau hat im Westen gut 620 EUR im Monat mehr, als wenn er arbeitslos wäre, ein Fabrikarbeiter rund 900 EUR.
Bei Alleinerziehenden bringt die Arbeit 300 bis 500 EUR mehr als Hartz IV. Eine alleinerziehende Verkäuferin und ihr dreijähriges Kind haben im Westen bis zu 351 EUR mehr im Monat, als wenn die Mutter nicht arbeiten würde.
Paaren mit Kindern bringt ein Job bis zu 600 EUR über dem Hartz-IV-Niveau. Auf so viel kommt beispielsweise ein verheirateter Wachmann mit drei Kindern im Westen.
Paare ohne Kinder sind die Hauptgruppe, für die das Aufstocken des Lohnes durch Alg II eine Rolle spielt. In der Regel beträgt der Lohnabstand bis zu 280 EUR, wenn nur ein Partner arbeitet, in Einzelfällen aber auch über 400 EUR.
Der Kinderzuschlag ist für Schneider ein Segen. Er hat aber einen Pferdefuß: Es gibt ihn nicht nur bis zu einer Obergrenze beim Einkommen, sondern auch nur ab einem Mindesteinkommen der Eltern. Wer das nicht erreicht, ist doch wieder auf Hartz IV angewiesen. Das trifft beispielsweise die Zeitarbeit und den Gartenbau in Ostdeutschland. Schneider forderte, der Zuschlag müsse allen Erwerbstätigen mit Kindern und geringem Einkommen zugute kommen. So könnte die Zahl der rund 300 000 Kinder, die derzeit in seinen Genuss kommen, mehr als verdoppelt werden.
Die Forderung nach Mindestlöhnen lässt sich aus den Ergebnissen nicht ableiten. Schneider lehnte allerdings Beträge unter 6 EUR pro Stunde ab: Das habe weder mit dem Leistungsprinzip noch mit Gerechtigkeit zu tun. “Wir brauchen Mindestlöhne, damit Hartz IV nicht ausgebeutet wird.” Allerdings sieht er in erster Linie die Tarifpartner in der Pflicht.