Dass säumige Väter immer wieder den Kindesunterhalt verweigern, das ist inzwischen nichts besonderes mehr. Viele barunterhaltspflichtige Väter sehen staatliche Transferleistungen, wie das Arbeitslosengeld II inzwischen anscheinend als staatliche Flatrate für Unterhaltsschuldner. Eine alleinerziehende Mutter sah das jedoch anders und verklagte den säumigen Vater jetzt auf Kindesunterhalt für die drei gemeinsamen Kinder.
Der arbeitslose Vater hatte mit dem Hinweis auf die staatlichen Transferleistungen lieber monatliche Darlehensraten bezahlt, als sich um den Kindesunterhalt zu kümmern. “Unterhalt oder Knast”, so lässt sich das Urteil des Amtsgerichtes in Traunstein ganz kurz zusammenfassen. Wenn das Geld ab März 2010 in der dreijährigen Bewährungszeit nicht in monatlichen Raten von mindestens 300 Euro bei der alleinerziehenden Mutter eingehe, müsse der Angeklagte die zehn Monate Freiheitsstrafe verbüßen.