Alleinerziehend


23. Januar 2009

Mehr Unterhalt für ältere Trennungskinder

Kategorie: Alleinerziehend – – 12:29

Ältere Kinder von Alleinerziehenden haben in diesem Jahr einen etwas höheren Anspruch auf Unterhalt, Töchter und Söhne bis elf Jahre dagegen einen etwas geringeren. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor, die bundesweit als Richtschnur für den Kindesunterhalt gilt.

Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. So stehen Kindern von getrennten Geringverdienern im Alter von 12 bis 17 Jahren 295 Euro im Monat zu - 7 Euro mehr als bisher. Bei Volljährigen wächst der Satz in der niedrigsten Stufe um 14 auf 268 Euro. Für Nachwuchs bis zu 11 Jahren muss der unterhaltspflichtige Elternteil 2 bis 5 Euro weniger zahlen, in der niedrigsten Verdienst- Stufe 199 Euro für unter Fünfjährige. Wegen der Kindergeld-Erhöhung sei aber kein Kind schlechter gestellt, betonte das Gericht.

Hintergrund der einseitigen Erhöhung sei eine Übergangsregelung aus dem vergangenen Jahr, erläuterte der am Oberlandesgericht in Düsseldorf tätige Familienrichter Jürgen Soyka. Damals habe der Gesetzgeber provisorische Regelsätze festgelegt, bei denen ältere Kinder von Alleinerziehenden eher zu kurz gekommen seien. Die neuen Berechnungen sollen dies ausgleichen. Großverdiener mit 4700 bis 5100 Euro Monatseinkommen zum Beispiel müssen nach den neuen Maßstäben an ein volljähriges Kind 528 Euro und damit 29 Euro mehr im Monat zahlen. Ab einem Einkommen von 5101 Euro wird individuell entschieden.

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