Alleinerziehend


6. November 2009

14 Monate Elterngeld sind nicht verfassungswiedrig

Kategorie: Gesetze – Frank – 16:52

Alleinerziehende erhalten 14 Monate Erziehungsgeld, verheiratete Paare nur 12 Monate plus 2 Monate für den Partner. Das fand eine verheiratete Mutter aus Münster so ungerecht, dass Sie vor Gericht zog und klagte. Die Klägerin sieht sich gegenüber Alleinerziehenden benachteiligt, weil sie ohne zwei Partnermonate des Ehemann nur zwölf Monate Elterngeld beziehen kann. Dies verstoße gegen Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie. Die Richter beim Landessozialgericht in Essen sahen das jedoch anders (AZ: L 13 EG 27/09).

Die Essener Richter argumentierten dagegen, dass das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot den Gesetzgeber verpflichtet, Alleinerziehende nicht schlechter zu behandeln als zusammen lebende Eltern. Auch eine Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber sogenannten „Patchworkfamilien“ konnte das Landessozialgericht nicht erkennen. „Der Gesetzgeber braucht nicht alle denkbaren vielfältigen Fallkonstellationen zu regeln, die der Sammelbegriff ’Patchworkfamilie’ bezeichnet“, erklärten die Richter. Die Regelung zum Elterngeld zwinge Eltern nicht zu einer bestimmten Ausgestaltung des Familienlebens, sondern mache lediglich ein Angebot, hieß es.

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