Alleinerziehend


24. September 2009

Kindergeld ist unabhängig vom Sorgerecht

Kategorie: Alleinerziehend, Gesetze – Frank – 22:31

Der Bezug von Kindergeld ist unabhängig vom Sorgerecht. Es steht dem Elternteil zu, der das Kind betreut.  Kindergeld kann sogar durch die Familienkasse von einer sorgeberechtigtenm alleinerziehenden Mutter zurückgefordert werden, wenn diese feststellt, das das Kind tatsächlich beim Vater lebte. In einem aktuellen Fall, den der Bundesfinanzhof in München verhandelte, war eine 15-jährige Tochter von ihrer alleinerziehenden Mutter zum getrennt lebenden Vater gezogen. Nach fünf Monaten zog die Tochter wieder zurück zur Mutter. Die Familienkasse forderte daraufhin von der s­­­­orgeberechtigten Mutter das ausgezahlte Kindergeld zurück. Anspruchberechtigter für das Kindergeld sei der Vater und nicht die sorgeberechtigte Mutter. Dies geschah vollkommen korrekt, so urteilten jetzt die Richter des Bundesfinanzhofes. Ein Aufenthalt von 5 Monaten gehe weit über das Mass eines kurzfristigen Besuches hinaus. Etwas anderes sei es, wenn das Ende des Besuches absehbar sei, wie beispielsweise bei Besuchen in den Sommerferien,

München

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