Obwohl die Zahl der Kinder in Deutschland ständig sinkt und die demographische Entwicklung eine Überalterung der Bevölkerung ausweist steigt die Zahl der Kinder, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen kontinuierlich an. Vor dem Hintergrund, dass der Unterhaltsvorschuss nach dem 12. Lebensjahr bzw. nach einer maximalen Bezugsdauer von 6 Jahren endet, legt dies den Schluss nahe, dass ein überproportionaler Anteil der jungen Kinder, insofern der Kinder, die neu hinzukommen, Unterhaltsvorschuss beziehen. Dies lässt aber keine direkten Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit zu. Die Zahl der rechtskräftigt Verurteilungen wegen einer Unterhaltspflichtverletzung und damit die strafrechtliche Verfolgung hat seit 1998 kontinuierlich abgenommen, die Zahl der von Alleinerziehenden beantragten Unterhaltsbeistandschaften dagegen hat zugenommen. Aus den Daten lässt sich vermuten, dass immer weniger Kinder ausreichend Unterhalt beziehen.