Alleinerziehend


19. März 2009

Alleinerziehende erhalten nur halben Kinderbonus

Kategorie: Alleinerziehend – – 23:22

Mitte April erhalten Eltern im Rahmen des Konjunkturpaketes den Kinderbonus von 100 Euro pro Kind. Alleinerziehende jedoch erhalten nur 50 Euro, falls der unterhaltspflichtige Expartner den Kinderbonus anteilig ebenfalls beansprucht. Was nun eigentlich für Kinder war, wird mit Wissen der Politik zum Expartnerbonus. Alleinerziehende erhalten zwar von den Familienkassen den Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind. Doch die Ex-Partner der Alleinerziehenden dürfen danach den Unterhalt kürzen. Diese Regelung ist in der Begründung des Gesetzes verankert. Dort wurde festgelegt, dass der Kinderbonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist. Ehemalige unterhaltspflichtige Partner haben somit das Recht, die Unterhaltszahlungen einmalig um 50 Euro je Kind zu kürzen.

Das Familienministerium entschuldigt sich jetzt mit dem Hinweis darauf, das man um die Problematik gewusst habe, im Hinblick auf den Auszahlungstermin im April des Jahres habe man diese Regelung jedoch billigend in Kauf genommen. Im Bundestag gab es bei der Verabschiedung des Gesetzes zwar ebenfalls Widerspruch von Abgeordneten des Rechts- und des Familienausschusses, aber dass die Abgeordneten des Bundestags wussten, was sie beschlossen, daran darf jetzt wirklich gezweifelt werden. Der federführende Haushaltsausschuss ging auf die Kritik gar nicht erst ein, da am selben Tag auch über Abwrackprämie, neue Kfz-Steuer, Steuersenkungen und ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kommunen entschieden wurde. Leidtragende sind mal wieder die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, eben die Kinder.

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