Alleinerziehend


20. August 2008

Kein Zuschlag für Alleinerziehende zum ALG II bei Mithilfe der Großeltern

Kategorie: Alleinerziehend – – 23:08

Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II beziehen und ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen lassen, können den Zuschlag für Alleinerziehende verlieren.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 23-jährigen aus Lippstadt, die mit ihrem Säugling zunächst im Haushalt ihrer Eltern lebte. Ihr Vater versuchte, Pflege- und Betreuungsleistungen für seine Enkeltochter der Sozialbehörde in Rechnung zu stellen. Daraufhin lehnte die Arbeit Hellweg Soest die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages von 36 % zum Arbeitslosengeld II ab, weil die alleinerziehenden Mutter nicht allein für die Pflege und Erziehung ihrer Tochter sorge.
Zu Recht, entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund auf die Klage der arbeitslosen Mutter. Die erforderliche alleinige Sorge der Leistungsempfängerin für ihr Kind liege nur dann vor, wenn kein anderer - dies könne auch ein Großelternteil sein - gleichberechtigt und unentgeltlich in erheblichem Umfang mitwirke. Die Rechnungen des Großvaters dokumentierten seine erheblichen Betreuungsleistungen zu Tages- und Nachtzeiten. Auch die gemeinsame Haushaltsführung spreche hierfür. Die Bezahlung der Betreuungsleistungen sei lediglich gegenüber der Beklagten, nicht aber der Klägerin verlangt worden.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.04.2008, Az.: S 14 AS 206/07

Tags: ,

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. | TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen

XHTML ( You can use these tags): <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong> .