Alleinerziehende aus der Schweiz können sich demnächst möglicherweise über eine Steuerrückzahlung freuen, denn der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses erhalten Alleinerziehende zu viel bezahlte Steuern zurück. Die Steuerämter der Gemeinden wurden angewiesen entsprechende Steuerbescheide zu korrigieren.
Aufgrund eines Urteiles des Schweizer Bundesgerichtes aus dem Jahr 2005 müssen Alleinerziehende steuerlich Verheirateten gleichgestellt werden. Die schweizer Steuerbehörden müssen deshalb die Veranlagungen für Alleinerziehende für die Jahre 2001 bis 2003 revidieren.