Trennungskinder erhalten künftig in Ost- und Westdeutschland den gleichen Mindestunterhalt. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ wurde an das neue Unterhaltsrecht angepasst, das ab Januar 2008 Kindern Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten garantiert. Je nach Verdienst des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes liegen die monatlichen Zahlungen zwischen 279 und 653 Euro. Ab einem Einkommen von 5101 Euro wird je nach Einzelfall entschieden.Weitere Informationen dazu unter allein-erziehend.org und alleinerziehend.net