Kinder von Alleinerziehenden, die zeitweise auch Umgang mit dem anderen Elternteil haben, können für diese Zeit einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Kinder während der Umgangszeiten mit dem Elternteil, bei dem sie nicht ständig wohnen, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. (weiterlesen…)